Via Baugesuch zur Baubewilligung – wie komme ich dazu?

Baugesuch

Sie wollen ein Dachfenster in eine bestehende Dachfläche einbauen, eine Sicht- oder Lärmschutzwand um oder einen Wintergarten auf Ihrer Liegenschaft erstellen? Das alles ist möglich. Einige Dinge sind dabei jedoch zu beachten.

Grundsätzlich gilt es jedoch ein Neubau, Anbau oder Umbau sowie der Abbruch von Bauten oder eine Umnutzung als bewilligungspflichtig zu betrachten, damit es nicht zu einer bösen Überraschung kommen kann.
Es kam schon vor, dass Bauten, aufgrund zu ungenauer Abklärungen im Vorfeld, mit einer Busse belegt oder im schlechtesten Fall wieder zurückgebaut werden mussten. Um dies zu vermeiden, empfiehlt es sich deshalb, vorgängig mit den zuständigen Amtsstellen aufzunehmen.

Eine Baute ist zum Beispiel:

  • Wohn- oder Geschäftshaus
  • Gewerbebaute
  • Garage oder Carport
  • Schopf oder Gartenhaus
  • Wintergarten
  • Parkplatz
  • Stützmauer

Kurz gesagt: alle im Boden fest verankerten Gegenstände

Eine Umnutzung ist zum Beispiel:

  • Umbau Keller in Büroraum oder Massageraum
  • Wohnungserweiterung oder zusätzliches Zimmer im Estrich
  • Gewerbsmässiges Atelier, Betreiben eines Nagelstudios oder Coiffeure Salons im Wohnzimmer

Es gibt aber auch Ausnahmen, wo keine Bewilligung notwendig ist. Dies ist in Baureglement der Gemeinde oder im Baugesetz des Kantons geregelt.

 

Unterlagen

Welche Unterlagen muss ich als Gesuchsteller einreichen?

In der Regel sind die Unterlagen 3-fach einzureichen:
Zu einem kompletten Baugesuchdossier gehören mindestens folgende Unterlagen:

 

Bewilligung

Von der Eingabe bis zum Bauentscheid vergeht Zeit. Es ist deshalb sinnvoll, die Unterlagen frühzeitig einzureichen. Falls die Bewilligung wie beispielsweise bei einem kleinen Baugesuch durch die Gemeinde erfolgt, dauert dieser Prozess in der Regel drei bis vier Wochen, unter Umständen auch etwas länger. Bei grossen Bauvorhaben, welche durch das Regierungsstatthalteramt des Kantons bzw. den Bund erfolgt dauert dies mehrere Monate bis Jahre. Die Gründe liegen da oftmals darin, dass Einsprachen erhoben werden, die den Prozess bremsen oder gar zum Stillstand bringen. Umso wichtiger ist es da, die Bevölkerung angemessen zu informieren und mithilfe von Mitwirkungsverfahren die Gelegenheit zur Mitsprache zu geben.

Ist erst mal der Bauentscheid im Haus, ist in der Regel noch eine 30-tägige Beschwerdefrist abzuwarten.

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